Ich speichere Personendaten nur so lange, wie dies für den jeweiligen Bearbeitungszweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Kontakt- und Projektanfragen werden so lange aufbewahrt, wie dies für deren Bearbeitung, mögliche Folgeaufträge oder die Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
Kommt ein Auftrag zustande, können geschäftsrelevante Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten länger aufbewahrt werden.
Technische Protokolldaten werden gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für Sicherheits-, Betriebs- oder Fehleranalysezwecke nicht mehr benötigt werden, soweit keine berechtigten Gründe für eine längere Aufbewahrung bestehen.
Für Daten, die bei externen Dienstleistern gespeichert werden, gelten ergänzend deren jeweilige Aufbewahrungs- und Löschprozesse.